Ziel des Fachvortrags ist es, das Spannungsfeld zwischen Verfassungstreue der Beamten einerseits -und der Loyalitätspflicht andererseits- aufzuzeigen.
Was, wenn Personen, die entweder selbst oder Vereinigungen denen sie angehören als extremistisch eingestuft werden in Personalverantwortung im öffentlichen Dienst stehen oder als Vorgesetzte Weisungen erteilen.
Für die Beschäftigten stellt sich die Frage, wie sie mit einer solchen Situation umgehen sollen.
• Besteht überhaupt eine Loyalitätspflicht gegenüber Vorgesetzten, die selbst oder Vereinigungen denen sie angehören als extremistisch eingestuft wurden? Gibt es Grenzen, die trotz abweichender Weisungslage nicht überschritten werden dürfen?
• Wann darf, wann muss die Umsetzung einer Weisung abgelehnt werden?
• Wer ist verantwortlich, wenn eine rechtswidrige Weisung umgesetzt wird?
• Was können die Folgen sein, wenn die Umsetzung einer rechtswidrigen Weisung abgelehnt wird?
Um nur einige sich aufdrängende Fragen zu nennen.
Referentin ist: Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht Friedrich-Schiller-Universität Jena
Vielen Dank für Ihr Interesse. Die Anmeldung wurde am 09. April geschlossen.